Hansmann Dienstleistungen

Treppenhausreinigung in Köln

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses – und der häufigste Streitpunkt in der Eigentümerversammlung.

Kaum ein Thema sorgt in Wohnanlagen für so viel Diskussion wie die Treppenhausreinigung. Wo Mieter sich abwechseln sollen, funktioniert es selten dauerhaft: Einer macht es gründlich, der Nächste gar nicht, und am Ende landet der Ärger bei der Hausverwaltung. Eine feste Reinigungskraft nimmt dieses Thema vollständig aus der Hausgemeinschaft heraus.

Für Verwaltungen zählt dabei vor allem Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Wir kommen an festen Wochentagen und dokumentieren unsere Einsätze – so können Sie gegenüber Eigentümern und Mietern jederzeit belegen, dass gereinigt wurde.

Was enthalten ist

  • Treppen und Podeste

    Kehren und feucht wischen aller Stufen, Podeste und Zwischenabsätze über sämtliche Etagen.

  • Handläufe und Geländer

    Feucht abgewischt – der meistberührte Bereich im ganzen Haus und aus hygienischer Sicht der wichtigste.

  • Eingangsbereich

    Hauseingang, Windfang und Fußmatten. Bei Bedarf inklusive Entfernung von Laub und Unrat vor der Tür.

  • Briefkastenanlage

    Abwischen der Anlage und Entsorgung liegengebliebener Werbeprospekte.

  • Kellergänge und Nebenräume

    Zugangswege zu Keller, Fahrradraum und Waschküche im vereinbarten Turnus.

  • Aufzugskabine

    Boden, Spiegel und Bedienelemente – sofern ein Aufzug vorhanden ist.

Was Hausverwaltungen von uns erwarten können

Feste Wochentage sind bei uns verbindlich. Bewohner gewöhnen sich schnell daran, dass dienstags gereinigt wird – und merken sofort, wenn es ausfällt. Genau das passiert bei uns nicht: Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung, statt den Termin zu streichen.

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Auf Wunsch hängen wir einen Nachweis im Treppenhaus aus, auf dem der jeweilige Reinigungstermin abgezeichnet wird. Das beruhigt Diskussionen in der Eigentümerversammlung zuverlässiger als jede Zusicherung.

Zusätzliche Leistungen wie Glasflächen im Treppenhaus, Winterdienst oder die Pflege der Außenanlagen lassen sich in dieselbe Vereinbarung aufnehmen. Sie haben dann einen Ansprechpartner statt drei.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

In welchem Turnus sollte gereinigt werden?

In den meisten Mehrfamilienhäusern ist wöchentlich üblich. Bei wenigen Parteien oder geringer Frequenz reicht oft alle zwei Wochen. Eingangsbereiche stark frequentierter Häuser brauchen mitunter mehr.

Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

In der Regel ja – die Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Die konkrete Beurteilung liegt bei Ihrer Verwaltung oder Ihrem Steuerberater.

Übernehmen Sie auch den Winterdienst?

Räum- und Streupflichten können wir in die Vereinbarung aufnehmen. Sprechen Sie uns frühzeitig an – die Kapazitäten für die Wintermonate planen wir im Herbst.

Wie weisen Sie die durchgeführten Einsätze nach?

Auf Wunsch hängen wir einen Reinigungsnachweis im Treppenhaus aus, der bei jedem Einsatz abgezeichnet wird. Für die Verwaltung stellen wir die Übersicht auch digital bereit.

Weitere Leistungen